| GVE | Unfall/Krankheit/Todesfall | Ferien/Aushilfe/Fachkurse | Militär/Zivilschutz |
| bis 20 | Fr. 120.- | Fr. 145.- | Fr. 185.- |
| über 20 | Fr. 130.- | Fr. 155.- | Fr. 195.- |
Die ermässigten Tarife für Krankheit und Unfall gelten für die ersten 30 Tage pro Fall. Ab dem 31. Tag muss ein Zuschlag von Fr. 50.- verrechnet werden. Ab dem 61. Tag werden Fr. 225.- in Rechnung gestellt.
Der Ansatz für Ferien und Aushilfen gilt für die ersten 10 Tage, nachher werden Fr. 225.- verrechnet.
In den obenstehenden Ansätzen ist der Arbeitgeberanteil an den Kosten der AHV, des UVG, des Krankengeldes sowie der Pensionskasse enthalten.
Hinzu kommen:
a) eine Vermittlungsgebühr von Fr. 10.-
b) Entschädigung für die Reisekosten von 70 Rappen pro Kilometer.
c) Logis- und Kostegeldersatz nach AHV-Ansatz pro Tag.
Wenn der Einsatzbetrieb Unterkunft und Verpflegung nicht bieten kann:
- Morgenessen Fr. 3.50
- Mittagessen Fr. 10.00
- Abendessen Fr. 8.00
- Unterkunft Fr. 11.50
