GVE Unfall/Krankheit/Todesfall Ferien/Aushilfe/Fachkurse Militär/Zivilschutz
bis 20 Fr. 120.- Fr. 145.- Fr. 185.-
über 20 Fr. 130.- Fr. 155.- Fr. 195.-

Die ermässigten Tarife für Krankheit und Unfall gelten für die ersten 30 Tage pro Fall. Ab dem 31. Tag muss ein Zuschlag von Fr. 50.- verrechnet werden. Ab dem 61. Tag werden Fr. 225.- in Rechnung gestellt.

Der Ansatz für Ferien und Aushilfen gilt für die ersten 10 Tage, nachher werden Fr. 225.- verrechnet.

In den obenstehenden Ansätzen ist der Arbeitgeberanteil an den Kosten der AHV, des UVG, des Krankengeldes sowie der Pensionskasse enthalten.

Hinzu kommen:

a) eine Vermittlungsgebühr von Fr. 10.-

b) Entschädigung für die Reisekosten von 70 Rappen pro Kilometer.

c) Logis- und Kostegeldersatz nach AHV-Ansatz pro Tag.
Wenn der Einsatzbetrieb Unterkunft und Verpflegung nicht bieten kann: