Die ermässigten Tarife für Krankheit und Unfall gelten für die ersten 30 Tage pro Fall. Ab dem 31. Tag muss ein Zuschlag von Fr. 50.- verrechnet werden. Ab dem 61. Tag werden Fr. 225.- in Rechnung gestellt.
Der Ansatz für Ferien und Aushilfen gilt für die ersten 10 Tage, nachher werden Fr. 225.- verrechnet.
In den obenstehenden Ansätzen ist der Arbeitgeberanteil an den Kosten der AHV, des UVG, des Krankengeldes sowie der Pensionskasse enthalten.
Hinzu kommen:
a) eine Vermittlungsgebühr von Fr. 10.-
b) Entschädigung für die Reisekosten von 70 Rappen pro Kilometer.
c) Logis- und Kostegeldersatz nach AHV-Ansatz pro Tag. Wenn der Einsatzbetrieb Unterkunft und Verpflegung nicht bieten kann:
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